Terminvereinbarung

Anfragen können Sie bei mir telefonisch oder als E-Mail stellen. Allerdings ist während

meiner laufenden Sitzung der Anrufbeantworter eingeschaltet. Scheuen Sie sich bitte

nicht, dort Ihren Namen und Telefonnummer zu hinterlassen. Ich werde ich Sie

zurückgerufen, sobald ich Zeit für ein ruhiges Telefonat finde.

 

Terminabsage

Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden,

andernfalls behalte ich mir das Recht vor, die reservierte Sprechstundenzeit in

Rechnung stellen.

 

Sitzungsdauer

Eine Therapiesitzung kann je nach Wunsch 60 Minuten oder auch länger

dauern. Das Gleiche gilt für ein Beratungsgespräch.

 

Sitzungsfrequenz

Die Therapiestunden finden in der Regel und nach Absprache wöchentlich oder 14-tägig statt. Die Gespräche werden ganz Ihren Bedürfnissen angepasst und können auch in größeren oder kleineren Abständen durchgeführt werden.

 

Dauer der Therapie

Die Dauer der Behandlung ist letztendlich ganz individuell und situationsabhängig. Manchmal reicht eine einmalige oder gelegentliche Impulsberatung, doch häufig ist eine Serie von 5, 10 oder 15 Sitzungen nötig. Tieferliegende Konflikte oder Prozesse benötigen jedoch mehr Zeit und Raum.

Sie müssen keinen Behandlungsvertrag unterschreiben, der Sie zu irgendetwas verpflichtet - d.h. Sie können die Therapie jederzeit und ohne Angabe von Gründen, unterbrechen oder auch beenden.

 

Abrechnungsmodus

Abgerechnet wird zeitanteilig nach jeder Sitzung in bar.

 

Vorteile bei einem Heilpraktiker (Psychotherapie)

  • Keine langen Wartezeiten auf Termine.
  • Termine können individuell und nach Bedarf ausgemacht werden.
  • Es ist keine Überweisung durch den Arzt nötig.
  • Die Behandlung wird anonym durchgeführt.
  • Keine Datenweitergabe an Ihre Krankenkasse oder andere Institutionen.
  • Keine dadurch entstehen Komplikationen oder Kosten bei einem Krankenkassenwechsel.
  • Nicht die Krankenkasse entscheidet mit welchem Verfahren Sie behandelt werden, sondern Sie und ich,
  • Keine Probleme bei anstehenden Verbeamtung sowie

beim Abschluss von

Lebensversicherungen,

Berufsunfähigkeitsversicherungen oder

Privaten Krankenversicherungen:

Hier werden heutzutage routinemäßig ernsthafte Vorerkrankungen abgefragt.

Dazu gehören auch viele psychische Erkrankungen wie z.B. Ängste oder Depressionen.

Es besteht von Ihrer Seite her Auskunftspflicht und diese Verträge können bei unvollständigen Angaben gekündigt werden.

Eine von der Krankenkasse bezahlte und somit dann automatisch in der Krankenakte aufgeführte Psychotherapie kann zur Ablehnung einer Verbeamtung führen. Versicherungsanträge werden unter Umständen abgelehnt oder sind für den Betroffenen mit beträchtlichen Mehrkosten verbunden.

Eine Psychotherapie bei einem Heilpraktiker wird dagegen nicht bürokratisch registriert. Von der Therapie wissen nur Sie und ich und aufgrund meiner Schweigepflicht bin ich niemandem zur Auskunft verpflichtet.

 

Kostenerstattungsverfahren bei Gesetzlich Versicherten

Wenn Sie als gesetzlich Versicherter keinen Therapieplatz in vertretbarer Entfernung finden

konnten oder man Sie auf über 6 bis 12 Wochen Wartezeit vertröstet hat, kann sich Ihre gesetzliche Krankenkasse – auf dem Wege der Kostenerstattung – bereit erklären, eine alternative Therapie zu erstatten.

Zu Ihrer Information:

Heilpraktiker für Psychotherapie haben eine Berufszulassung (die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde), aber keine Kassenzulassung.

Wichtig:

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn sie vor Therapiebeginn diesem Vorgehen schriftlich zugestimmt hat.

Was ist zu tun?

Der Patient muss einem Antrag auf Kostenerstattung stellen:

 

- Sammeln Sie mindestens fünf Psychotherapie-

Ablehnungen (oder mit zu langer Wartezeit) und

dokumentieren Sie die Telefonate:

Notizen über Datum, Uhrzeit und Ergebnis der Telefonate

mit den Vertragspsychotherapeuten/-innen.

- Bitten Sie Ihren Arzt um eine kurze schriftliche

Notwendigkeitsbescheinigung über eine

psychotherapeutische Behandlung.

 

Wird die Therapie dann genehmigt und durchgeführt, erhalten Sie von mir eine Therapie-Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Sie bekommen dann von Ihrer Kasse den Rechnungsbetrag evtl. ganz oder teilweise zurückerstattet.

Quelle:

Verband freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und psychologischer Berater e.V.

 

Andernfalls tragen Sie die Therapiekosten selbst. Das hat häufig auch eine positive Seite, da es oft zusätzlich zum Heilerfolg beiträgt, weil wir einer Sache, die uns Geld kostet, meist mehr Wertschätzung und Ernsthaftigkeit entgegenbringen. Eine gelungene Therapie ist ihr Geld allemal wert und Sie können vor allem jahrelang davon profitieren.

 

Übrigens...

Honorare für Psychotherapie können Sie als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend machen.

 

 

 

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